Donnerstag, 28.03.2024

Pflegegutachten von PflegeSG in Sachsen,Sachsen-Anhalt,Thüringen und Brandenburg

Mittwoch, 21.11.2012
Autor: Red. LG

Die amtliche Feststellung ob die Voraussetzungen zur Erlangung einer Pflegestufe vorliegen werden vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) vorgenommen.Lesen Sie dazu auch mehr unter dem nachfolgenden Link.http://www.sozialrechtler.de/index.php?id=130

Sie sollten, in Ihrem Interesse, immer auch ein privates Pflegegutachten in Auftrag geben, um Ihre Interessen zu wahren.Ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Pflegestufe, begleite Sie beim Hausbesuch des MDK und streite mich dann auch gerne mit dem MDK und vertrete dabei natürlich ihr Position, wenn ich der Meinung bin,das das MDK Gutachten Revidierungsbedürftig sein sollte.Sie können mich auch kostenfrei unter 0800 795 84 24 anrufen

www.pflegesg.de