Freitag, 26.04.2024

Europa wächst zusammen: Gesetzentwurf des Umweltschadensgesetz

Montag, 08.02.2021
Autor: Red. LG

Stärkung des Umweltschutzes – Änderung Umweltschadensrecht – Die Bundesregierung plant Gesetzesänderung, von Valentin Schulte, stud.iur, Volkswirt, Dr. Schulte und Team Rechtsanwälte, Berlin

Die Bundesregierung reichte dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften ein. Die Bundesregierung kommt somit der Verpflichtung nach, die sich aus der im Juni 2019 in Kraft getretenen Verordnung EU 2019/1010 des Europäischen Parlaments zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich ergibt.

Folge der Verordnung war die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über möglicherweise auftretende Umwelt Schadensfälle zu informieren. Um dies in Deutschland technisch umzusetzen ist es laut Bundesregierung vonnöten, dass diesbezügliche Informationen auf Bundesebene gesammelt werden. Aus diesem Grund soll der Gesetzesentwurf des Umweltschadensgesetz die Länder zu einer Übermittlung dieser Daten an den Bund verpflichten.

Europäische Union – Richtlinien und Verordnungen

Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund, der eigene Rechtssetzung Kompetenz hat. Dabei sind Richtlinien von Verordnungen zu unterscheiden. Richtlinien müssen von den einzelnen Staaten in eigenes Recht überführt werden. Verordnungen – wie zum Beispiel die Datenschutzgrundverordnung – gelten direkt in allen Vertragsstaaten.

Sollte es dazu kommen, dass sich ein Staat nicht an die Regeln und Normen der Europäischen Union hält, kann ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens ist hierbei das sogenannte Pilotverfahren. Dies läuft wie folgt ab: Zunächst sendet die Kommission ein Aufforderungsschreiben an den jeweiligen Mitgliedstaat. Weiter erklärt die Kommission dem Mitgliedstaat in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, warum ihrer Meinung nach eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts vorliegt. Der Mitgliedstaat hat dann die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sollte das Pilotverfahren zu keiner Lösung führen, wird die Kommission dann den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Europäisches Recht gilt wegen des unterschiedlichen Sprachstils und des Kompromisscharakters als komplex. Allerdings ist es nun mal von überragender Bedeutung für die Binnen Rechtsetzung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

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Valentin Markus Schulte
Volkswirt, stud. iur

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