Freitag, 29.03.2024

1.000ende von Investments, aber……………..

Donnerstag, 27.09.2018
Autor: Red. LG

Marktwächter Finanzen und natürlich auch der eine oder andere Anlegerschutzanwalt schreiben zu einzelnen Investments immer wieder einmal interessante und lesenswerte Veröffentlichungen. Veröffentlichungen die man lesen sollte bevor man ein Investment tätigt.

Haben sie sich für ein Investment zum Abschluss entschieden, dann lassen sie über den jeweligen Abschluss und das vorhergehende Gespräch genau dokumentieren. Wichtig ist auch immer, das man Ihnen das so genannte Produktinformationsblatt eben zu diesem Investmentprodukt aushändigen.
Neben den vom Gesetzgeber vorgegebenen Produktbeschreibungen in den Informationsblättern für Finanzprodukte gibt es eine weitere wichtige Pflicht bei der Finanzberatung: die Beratungsprotokolle.

Diese Protokolle müssen bei der Finanzberatung vom Berater ausgefüllt werden. Dabei ist es egal, ob die Beratung telefonisch oder vor Ort erfolgt, ein Beratungsprotokoll muss in jedem Fall erstellt werden.

Seit dem Jahr 2010 gibt es diese Pflicht im Bereich der durch den Staat regulierten Produkte im Finanzbereich. Im Sommer 2012 kam die Pflicht zum Erstellen von Protokollen bei Beratungsgesprächen auch für Finanzprodukte, welche dem damals noch nicht regulierten „Grauen Kapitalmarkt“ angehört haben. Inzwischen wurde dieser Bereich auch reguliert, durch das neue Kleinanlegerschutzgesetz, mehr dazu weiter unten.

Bei Anlagearten wie Tagesgeld, Festgeldkonten und anderen, einfachen Anlagearten, ist nach wie vor kein Beratungsprotokoll notwendig. Dieser Bereich wurde, wie beim Produktinformationsblatt auch, bei den Protokollen für Beratungsgespräche ausgeklammert. Es kann jedoch sein, dass auch für diese „sicheren“ Anlagearten irgendwann die Protokollpflicht wie die Pflicht zur Erstellung von Informationsblättern kommt. Da immer mehr Banken aus dem Ausland ihre Tagesgelder und Festgeldkonten auch hier in Deutschland feilbieten, und für Kleinanleger der Überblick in diesem Bereich immer schwieriger wird.

Trotzdem sollte man beim Recherchieren im Internet natürlich auch eine gewisse Vorsicht walten lassen, denn natürlich können Unternehmen hier auch Suchergebnisse platzieren die ihnen angenehm sind um genau Sie bei Ihrer Entscheidung dann zu beeinflussen. Genau deshalb raten wir, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, sich mehrere Suchergebnisse zu dem gesuchten Begriff durchzulesen um so dann ein objektiveres Bild zu bekommen.

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